Juleica

Die Jugendleiter/In-Card (Juleica) ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiter-innen in der Jugendarbeit. Sie dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis der Inhaber-innen.

Zusätzlich soll die Juleica auch die gesellschaftliche Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement zum Ausdruck bringen.

Da der letzte Juleica-Runderlass auslief, wurden im Juli 2019 neue Richtlinien vom Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW bekanntgegeben, die die kommenden 5 Jahre gültig sein werden.
Hier die wesentlichen vier Änderungen auf einen Blick:

  1. Bei Verlängerung der Juleica ist ab sofort eine Auffrischung der Ersten Hilfe nachzuweisen (Länge und Dauer nicht festgelegt, es kann also z.B. auch ein Kurzinput zu Ersthilfemaßnahmen auf Ferienfreizeiten durch den eigenen Verband erfolgen, wenn eine Freizeit ansteht – Inhalte dann auf die Notwendigkeit abgestimmt, z.B. Verbrennungen, Zecken, Hitzschlag oder Sonnenstich, Verschlucken, Notruf absetzen u.ä.).
  2. Kommunen, die eine Ehrenamtskarte ausstellen, wird empfohlen, Inhaber_innen einer Juleica eine Ehrenamtskarte ohne zusätzliche Anforderungen auszustellen.
  3. Den aktuellen Bestimmungen bezüglich der Ersthilfeschulung wurde Rechnung getragen (derzeit beträgt die Ausbildung bei allen lizensierten Anbietern 9 Unterrichtseinheiten, nicht mehr 16 Einheiten).
  4. Bei den Stundenzahlen der ersten Qualifizierungs-Schulung und bei der Schulung zur Verlängerung der Juleica sind nur noch Zeitstunden benannt, keine Unterrichtseinheiten mehr.

Wer sich für andere engagiert, der soll dafür auch belohnt werden. Das denken sich auch viele Kommunen und Unternehmen. Deshalb findest du in dieser Datenbank über 2.700 Vergünstigungen!

Beim Kreisjugendring werden Gruppenleiter/innen, die Inhaber der Juleica sind, mit einem erhöhten Fördersatz bei Kinder- und Jugendfreizeiten gefördert.

In den Gemeinden Wilnsdorf, Burbach, den Städten Netphen, Bad Laasphe und Siegen erhalten Inhaber/innen die Ehrenamtskarte ohne weitere Voraussetzungen.

Alle Karten, die im Jahr 2020 ihre Gültigkeit verlieren, behalten automatisch ihre Gültigkeit bis zum 31.12.2020 bei. Alle betroffenen Juleica-Inhaber*innen (sowie der Träger) erhalten die Bestätigung der Gültigkeit für 2020 in einer E-Mail. Sollten diese Gültigkeitsbescheinigungen verloren gehen, so können sich betroffene Juleica-Inhaber*innen unter juleica@dbjr.de melden.

Weitere Informationen findet ihr hier: