Beantragung von Zuschüssen für Ferienfreizeiten

Beantragung von Zuschüssen aus dem Kinder- und Jugendplan (KJP) NRW  für Ferienfreizeit

Viele Kinder- und Jugendgruppenaus dem BDKJ-Verband stecken momentan mitten in den Vorbereitungen für die diesjährige Ferienfreizeit.

Wie in den vergangenen Jahren sind die Zuschüsse aus Landesmitteln bei den meisten Gruppen fest eingeplant und ein wichtiger und notwendiger Posten in der finanziellen Kalkulation der Freizeit.

Folgende Regelungen gelten für die Förderung von Ferienfreizeiten 2016:

    • Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung mit mindestens 7 förderfähigen Personen und mindestens 5 Übernachtungen werden als Ferienfreizeit gefördert;
    • Förderfähig sind Teilnehmer/innen von 6 bis 26 Jahren sowie Leiter/innen und Mitarbeiter/innen bis 26 Jahre, die mindestens an der Hälfte der Maßnahme (= Hälfte der Veranstaltungstage) teilgenommen haben;
    • Für die Förderung einer Maßnahme werden maximal 22 Tage berücksichtigt.
    • Neu: Der Fördersatz beträgt 2,40 € pro förderfähiger Person und Veranstaltungstag.

Bei Freizeiten, an denen Teilnehmerinnen oder Teilnehmer mit einer Behinderung teilnehmen, wird der Fördersatz für diesen Personenkreis auf 10,00 € erhöht. Bedarf es zusätzlicher Begleitpersonen für Hilfestellung, Betreuung oder Pflege, wird auch für die Begleitpersonen altersunabhängig ein Fördersatz von 10,00 € gewährt. Die Notwendigkeit einer Begleitperson ist durch eine(n) Personensorgeberechtigte(n) der Teilnehmerin oder des Teilnehmers mit Behinderung unter Nennung der zu leistenden Hilfestellung, Betreuung oder Pflege zubescheinigen.

Wichtig:
Ferienfreizeiten werden grundsätzlich nur auf Antrag gefördert.

Der Antrag muss fristgerecht bei der Diözesanstelle des Verbandes eingehen.
Folgende Fristen sind vorgesehen:

  • für Ferienfreizeiten, die vor oder in den Osterferien stattgefunden haben: hier gilt ausnahmsweise der Verwendungsnachweis zugleich als Antrag, dieser ist innerhalb von 6 Wochen nach Ende der Veranstaltung, spätestens bis zum 17.05.2016, bei der Diözesanstelle einzureichen.
  • für Ferienfreizeiten, die nach den Osterferien stattfinden: hier ist der Antrag spätestens 8 Wochen vor Beginn der Veranstaltung auf dem Formular bei der Diözesanstelle einzureichen. Anträge für Ferienfreizeiten in den Sommerferien sind bis zum 17.05.2016 bei der Diözesanstelle einzureichen.

Der Antrag ist von einem/einer dazu berechtigten Vertreter/in des Trägers zu unterschreiben.

Mit dem Antrag ist eine Ausschreibung der Ferienfreizeit (ersatzweise eine Kurzbeschreibung)
einzureichen sowie eine Erklärung zur Kontoverbindung auf der Rückseite (bzw. „Seite 2“) des Antragsformulars.

Wer schon einen Antrag auf dem Formblatt F/A des Vorjahres eingereicht hat, braucht keinen neuen Antrag zu stellen (ggf. ist jedoch die Ausschreibung nachzureichen).

Rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme erhaltet ihr dann weitere Unterlagen für die Abrechnung. Die Formulare für die Ferienfreizeiten 2016 stehen auch auf der Homepage des BDKJ – Diözesanverbandes zum Download bereit: http://www.bdkj-paderborn.de (Themen/Service – Finanzen)

  • Bitte vergesst nicht, ggf. zusätzliche Zuschüsse des Kreises oder der Kommune rechtzeitig zu beantragen.
  • Bitte informiert interessierte Leiter/innen und Mitarbeiter/innen über die Möglichkeit und die Voraussetzungen, nach dem Sonderurlaubsgesetz für die leitende und helfende Tätigkeit bei der Ferienfreizeit vom Arbeitgeber Sonderurlaub und über den BDKJ aus Mitteln des Kinder- und Jugendförderplans einen Ausgleich des damit verbundenen Verdienstausfalls erhalten zu können.

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